Was bedeutet es eigentlich, Eigentum auf real geteiltem Grundstück zu erwerben oder als Teil einer Wohneigentumsgemeinschaft? Was für eine Eigentumswohnung noch relativ einleuchtend ist, wird beim eigenen Haus schon etwas schwieriger. Kaufen im WEG bedeutet, dass Sie Teil einer Gemeinschaft sind. Es gibt eine Teilungserklärung, die ganz genau festlegt, welche Farbe, Größe und Dachform Ihr Gartenhaus haben darf, ob und wo Sie eine Satellitenschüssel anbringen dürfen und warum es vielleicht doch keine so gute Idee ist, sein Haus knallgrün anzustreichen. Ein Verwalter kümmert sich in der Regel um Dinge wie die Pflege des Gemeinschaftseigentums, das Ablesen von Zählerständen und die Abrechnung. Das gilt sowohl für Geschosswohnungsbau als auch für z.B. Reihenhäuser. Ihre individuellen Kosten sind geringer, da beispielsweise keine separate Rechnung für den Vermesser anfiel, der die Grundstücke einmessen musste. Bei real geteilten Grundstücken muss jedes Stück Land einzeln vermessen werden, da Ihnen dann genau dieses Stück Land gehört und nicht Teil einer Eigentumsgemeinschaft ist.

Am Ende ist es aber doch so: Nachbarn haben Sie in jedem Fall, egal, ob Sie über reales, ideelles oder Sondereigentum verfügen. Rechtlich ist die Frage nach der Teilung immer wichtig, im normalen Leben sollte jedoch die Freude am gemeinsamen Tun und Handeln überwiegen.

 

 

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