Versicherungen, die die eigenen vier Wände betreffen, gibt es zahlreich. Wir haben uns mal einen Überblick verschafft und zeigen Ihnen, welche Versicherungen für Eigenheimbesitzer/innen generell ratsam sind, und welche darüber hinaus – abhängig von der individuellen (Wohn-) Situation – sinnvoll sein können.

Welche Versicherungen brauche ich für mein Haus?

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung gilt für Immobilienbesitzer/innen in Deutschland als unerlässlich, denn mit ihr sind Sachschäden fest eingebauter Gegenstände versichert. Würde man ein Haus einmal auf den Kopf stellen und schütteln, ist mit dieser Versicherung alles abgedeckt, was nicht herausfällt, also neben den Hauswänden zum Beispiel auch Türen, Böden, Fenster und Treppen. Der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ist in Deutschland zwar keine Pflicht, wird aber allgemein jedem Immobilienbesitzer empfohlen.

Für gewöhnlich greift die Wohngebäudeversicherung:

im Brandfall

Die durch Feuer entstandenen Schäden werden hier genauso übernommen, wie die durch Löschwasser und/oder Ruß entstandenen Schäden.

bei Sturm ab Windstärke 8 (entspricht einer Windgeschwindigkeit ab 62 Km/h)
  • Hierzu zählen abgedeckte Dächer, beschädigte Fassaden oder zerbrochene Fenster und Türen.
  • zugehörige Gebäude wie eine Garage oder ein Gartenhaus sind oft miteingeschlossen.
  • Meistens reicht als Nachweis eine offizielle Sturmwarnung oder in der Nachbarschaft ebenfalls entstandene Schäden.

     

    bei Hagel
    • Hagelkörner können bis zu faustgroße Schäden in Dächern, Fenstern oder Rollläden verursachen. Diese sind mit der Gebäudeversicherung abgedeckt.
    • Als Hagel bezeichnet man Eiskörner mit einem Durchmesser von min. 0,5 cm.                (Tipp: wenn möglich Foto von den Hagelkörnern machen)
    bei Blitzeinschlag oder bei Explosion/ Implosion

    Blitzeinschläge können eine Überspannung im Haus auslösen, bei der die Wohngebäudeversicherung für den entstandenen Schaden aufkommt.

    bei Wasserschäden

    Auch Wasserschäden, die zum Beispiel durch Waschmaschinen, Klimapumpen oder geplatzte Rohre verursacht wurden, werden von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt.

    Gegen durch Schnee oder Starkregen verursachte Schäden schützt man sich besser durch eine zusätzlich zur Gebäudeversicherung abgeschlossene Elementarschadenversicherung (siehe unten).

    Zusatzbausteine, die im Rahmen der Gebäudeversicherung mitabgeschlossen werden können:

     

    Photovoltaik-Anlage:

    Eine Photovoltaik-Anlage benötigt eine separate Versicherung. Sie kann über einen Zusatzbaustein der (Wohn-) Gebäudeversicherung oder eine eigenständige Police versichert werden, die folgende Schadensursachen abdecken:

    • Feuer
    • Tierbisse
    • durch Blitze verursachte Überspannung
    • Kurzschluss/Überstrom
    • Leitungswasser
    • herabfallende Flugzeugtrümmer
    • Unwetter (Hagel, Schnee etc.)

    Ratsam ist außerdem, neben der eigentlichen Photovoltaik-Anlage auch den Ausfall an sich mitzuversichern, damit eventuelle Mehrkosten durch den Bezug von Strom eines externen Versorgers abgedeckt sind. Auch ein möglicher Ausfall wegfallender Einspeisevergütungen der Energieversorger ist hier oft miteingeschlossen.

     

    Glasbruchversicherung

    Optional zur Gebäudeversicherung hinzubuchbar ist auch eine Glasbruchversicherung.

    Unabhängig von der Ursache des Schadens werden hier im Schadensfall Fensterscheiben aller Art, Tischplatten aus Glas sowie Spiegel ersetzt.

    Hausratversicherung

    Im Gegensatz zur Wohngebäudeversicherung, bei der nur feste Gegenstände zum Versicherungsumfang zählen, werden bei der Hausratversicherung alle beweglichen Dinge versichert. Und das kann im schlimmsten Fall – wie zum Beispiel bei einem Totalschaden durch einen Brand – den Ersatz eines ganzen Hausstandes bedeuten.

    Eine Hausratversicherung ist deshalb insbesondere für Eigentümer/innen bzw. Bewohner/innen mit einer wertvollen Einrichtung sinnvoll. Ersetzt wird im Schadensfall „der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand“.

    Achtung: Das bedeutet in vielen Fällen nicht den ursprünglichen Kaufpreis!

    Die Versicherung kommt für den Betrag auf, mit dem die/der Geschädigte einen vergleichbaren Gegenstand neu erwerben kann.

    Damit die Versicherung im Schadensfall auch für das gesamte Inventar aufkommt, ist es unbedingt notwendig, die Versicherungssumme realistisch hinsichtlich des eigenen Einrichtungswertes abzuschließen, um eine sogenannte „Unterversicherung“ zu vermeiden.

     

    Die Hausratversicherung schließt die folgenden Gefahren mit ein:

    Feuer
    • Während bei der Wohngebäudeversicherung im Schadensfall durch Feuer Fenster, Türen und Co. ersetzt werden, sind bei der Hausratversicherung alle irreparablen Einrichtungsgegenstände, wie Möbel und Elektrogeräte versichert. Dies gilt unabhängig davon, ob sie durch den Brand selbst oder durch das Löschwasser beschädigt wurden.
    • Feuerversicherungsschutz schließt auch Brandschäden mit ein, die durch einen Blitzeinschlag oder Flugzeugtrümmer verursacht wurden.
    Schäden durch Leitungswasser

    Hier werden Schäden mit abgedeckt, die durch geplatzte Leitungen oder Rohre hervorgerufen wurden, zum Beispiel von einer Wasch- oder Spülmaschine

    Einbruchdiebstahl/Raub/Vandalismus
    • „Einfacher Diebstahl“, bei dem Einbrecher weder Türen noch Fenster beschädigen, sind oft nicht abgesichert, da hier angenommen wird, das eigene Haus nicht ausreichend geschützt zu haben.
    • Gehen aber Fenster oder Türen zu Bruch, werden sowohl alle zusammenhängenden Schäden als auch die entwendeten Gegenstände erstattet.
    • Raub: Werden unter Gewalt(-androhung) Gegenstände entwendet, kommt die Hausratversicherung für den entstandenen Schaden auf.
    • Vandalismus: Zerstören Einbrecher mutwillig die Einrichtung, werden diese Schäden ebenfalls von der Hausratversicherung übernommen.
    Naturgefahren (Sturm, Hagel etc.)
    • Zerstört ein Sturm beispielsweise eine Markise oder Antenne, wird dieser Schaden von der Hausratversicherung übernommen.
    • Achtung: In einigen Fällen sollte man eine zusätzliche Elementarschadenversicherung abschließen, denn Schäden durch Hochwasser oder Starkregen, werden häufig nicht von der Hausratversicherung übernommen.

    Elementarschadenversicherung

    Die Elementarschadenversicherung ist eine ergänzende Versicherung, die man zur Hausratversicherung oder auch zur Gebäudeversicherung abschließen kann. Diese deckt zusätzlich zu Schäden, die z.B. durch abgedeckte Dächer oder Hagelkörner entstanden sind, auch Überschwemmungs-, Erdbeben- und Erdrutschschäden ab. Besonders in wasserreichen Gegenden (mit einem Fluss oder nahe am Meer), in den Bergen, oder in erdbebengefährdeten Regionen, ist es empfehlenswert, diese Versicherung in Betracht zu ziehen, ist allerdings dann auch meist sehr teuer.

    Haftpflichtversicherung

    Grundsätzlich ist eine private Haftpflichtversicherung ratsam. Auch wenn sie in ihrem Namen darauf hindeutet, ist sie in Deutschland nicht verpflichtend abzuschließen. 

    Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die durch das Eigentum – also das Haus – verursacht wurden. Klassische Versicherungsfälle sind hier zum Beispiel glatte Fußböden, auf denen Gäste ausgerutscht sind oder eine nicht fachmännisch befestigte Leuchte, die einem Gast auf den Kopf gefallen ist. Auch der verletzte Briefträger, der durch Glatteis auf dem Grundstück Schaden genommen hat, ist durch die Haftpflichtversicherung versichert.  

    Beschädigungen an Autos, die durch herunterstürzende Blumenkästen entstanden sind, deckt ebenfalls die Haftpflichtversicherung ab.   

    Im Haushalt lebende Kinder und Ehepartner sind in der Regel mitversichert.  

    Übersicht der wichtigsten Immobilien-Versicherungen

    Immobilienversicherungen

    Auch wenn der Gesetzgeber keine der aufgeführten Versicherungen verpflichtend vorgibt, können kreditgebende Banken vor Abschluss einen Nachweis über abgeschlossene Versicherungen (meist betrifft das die Wohngebäudeversicherung) verlangen. Ohne Nachweis vergeben die Banken in der Regel keinen Kredit.

    In jeden Fall ist es ratsam, sich – wie auch bei allen anderen Versicherungen – vor Abschluss eingehend mit den expliziten Versicherungsleistungen vertraut zu machen und sich im Zweifel Rat von einem Experten einzuholen.

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