Der entscheidende Schritt zum Eigenheim ist der Weg zum Notar. Dort wird der Kauf beurkundet. Das heißt: Erst mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages vor einem Notar ist der Kauf einer Immobilie rechtskräftig. Der Notartermin kann zunächst einmal etwas furchteinflößend sein, bei einer guten Vorbereitung ist dieser aber halb so schlimm. Alle nötigen Unterlagen liegen den Vertragsparteien mindesten 14 Tage vor dem Notartermin vor. So ist jeder ausreichend informiert.

Warum ist der Gang zum Notar unabdingbar?

Notare sind unparteiisch, zur Neutralität verpflichtet und befugt, jegliche Rechtsgeschäfte zu beurkunden sowie Beglaubigungen vorzunehmen. Durch die gesetzliche Pflicht für die Beurkundung eines Kaufvertrages beim Notar möchte der Gesetzgeber Käufer als auch Verkäufer schützen. Der Notar belehrt, beantwortet Fragen und sorgt für einen reibungslosen Ablauf.

Im Falle eines Immobilienkaufs bestätigt der Notar die Identität von Käufer und Verkäufer und überwacht die Vertragsunterzeichnung. Nach Beurkundung ist der Notar mit der Beschaffung erforderlicher Unterlagen (z.B. steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, ggf. Löschungsunterlagen etc.) und der Eintragung einer Eigentumsverschaffungsvormerkung im Grundbucht betraut. Sobald alle erforderlichen Unterlagen und somit die Voraussetzungen zur Kaufpreiszahlung vorliegen, stellt der Notar den Kaufpreis zur Zahlung gegenüber dem Käufer fällig. Anschließend kann der Notar die Eigentumsumschreibung der Immobilie beim Grundbuchamt beantragen.

Wahl des Notars und Kostenübernahme

Oft entscheidet in Deutschland der Käufer, welchen Notar er beauftragen möchte. Er trägt ebenfalls die Kosten für diesen. Für den Käufer ist die Auswahl des Notars allerdings oft mühselig und er ist erleichtert, wenn ihm (beispielsweise bei einem Neubauprojekt) der Bauträger als Verkäufer diese Arbeit abnimmt und den Notar wählt, der bereits bei der Vertragserstellung mitgewirkt hat. Ein Notar, der schon bei der Vorbereitung des Kaufvertragsmusters involviert wurde, kennt sich bestens mit dem Bauvorhaben aus und kann somit alles zügig für eine reibungslose Beurkundung vorbereiten und beiden Vertragsparteien beratend zur Seite stehen.

Was wird im Kaufvertrag festgehalten?

Wesentliche Bestandteile des Kaufvertrags sind:

  • Lage des Grundstücks, Grundbuchbezeichnung
  • eventuelle Rechte und/ oder Belastungen, die im Grundbuch eingetragen sind
  • Bauverpflichtung
  • Kaufgegenstandsbeschreibung (eine genaue Beschreibung der Immobilie)
  • Kaufpreis und Zahlungsfälligkeit
  • Übergabetermin
  • Eventuelle Mängel (Das gilt in der Regel nur für Bestandsimmobilien)
  • bisherige Verbindlichkeiten wie Hypotheken (die bei einem Neubau in der Regel nicht vorhanden sind)
  • sonstige getroffene Vereinbarungen wie beispielsweise die Übernahme von Einbaumöbeln (Auch das gilt nur bei Bestandsimmobilien)

Ablauf des Notartermins

Anwesend sein müssen neben dem Notar auch der Käufer sowie Verkäufer. Letztere könnten sich allerdings bei Bedarf auch vertreten lassen, solange eine entsprechende Vollmacht vorliegt.  Käufer wie auch Verkäufer weisen sich vor dem Termin mit gültigen Ausweispapieren aus.

Mindestens zwei Wochen vor dem Notartermin erhalten beide Parteien einen Vertragsentwurf zur Prüfung. Nun können und sollten eventuelle Änderungen und / oder Fragen besprochen und im finalen Vertrag festgehalten werden, damit es am Beurkundungstag keine Unstimmigkeiten mehr gibt. Kaufverträge sind schwer zu verstehen, und so bietet es sich an, den Notar innerhalb dieser Zwei-Wochen-Frist unverständliche Formulierungen „übersetzen“ zu lassen. Auch im Beurkundungstermin direkt gibt es immer die Möglichkeit, den Notar zu befragen.

Der Notar liest den Kaufvertrag laut vor. Aus diesem Grund dauert ein Notartermin abhängig vom Umfang circa ein bis zwei Stunden. Abschließend unterschreiben der Notar, der Verkäufer und der oder die Käufer den Kaufvertrag.

Damit ist dann der Kauf der Immobilie offiziell besiegelt und kann mit einem Glas Champagner gebührend gefeiert werden.

Übrigens: Der Notar haftet für den einwandfreien Ablauf des Hauskaufs.

Ablauf Beurkundung:

  • Vorlage und Prüfung der Ausweispapiere
  • Klärung eventueller offener Fragen
  • Vorlesen des Kaufvertrages
  • Unterzeichnung des Kaufvertrages

Was kostet die Beurkundung beim Notar?

Die Kosten für den Notar setzen sich üblicherweise aus den Notar- und Gerichtskosten zusammen. In dem Rechnungsbetrag sind die Vertragsentwürfe, Beratungen und die eigentliche Beurkundung enthalten. Grundlage für die Wertberechnung des Notarhonorars ist der Kaufpreis. Die gesamten Kaufnebenkosten liegen zwischen 1,2 % und 1,8 %, wovon die Notarkosten ca. 1%  vom Kaufpreis der Immobilie ausmachen. Hierbei handelt es sich allerdings nur um einen Richtwert. Werden weitere Dokumente, wie z.B. eine Notarbestätigung für die Bank benötigt, können noch weitere Kosten hinzukommen.

Was muss nach der Beurkundung vom Notar veranlasst werden?

Nach der Beurkundung versendet der Notar eine Veräußerungsanzeige zum Finanzamt und beantragt die Eintragung einer Eigentumsübertragungsvormerkung (auch Auflassungsvormerkung genannt) zugunsten des Käufers im Grundbuch beim zuständigen Grundbuchamt. Der Käufer erhält daraufhin vom Finanzamt einen Grunderwerbsteuerbescheid, welchen er möglichst umgehend begleichen sollte, denn erst nach Begleichung des Bescheides, erteilt das Finanzamt die zur Eigentumsumschreibung erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung wird an den beurkundenden Notar gesandt.

Des Weiteren holt der Notar eventuell erforderliche Löschungsunterlagen für etwa vom Verkäufer bestellte Grundbuchbelastungen ein, um die Lastenfreistellung sicherzustellen, sowie darüber hinaus auch die erforderlichen rechtlichen Genehmigungen und Bescheide.

Nach Eingang aller vorstehenden Unterlagen beim Notar kann dieser dann die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt beantragen und die neuen Hausherren können die Immobilie nun endlich ihr Eigen nennen.

Sag's weiter: